Das Ziel unseres pflegerischen Handelns ist auf die Wiedererlangung bzw. Erhaltung der Lebensqualität und der Unabhängigkeit unserer Kunden ausgelegt
Häusliche Krankenpflege gemäß § 37.2 SGB V
- Behandlungspflege z. B. Messen von Blutdruck oder Blutzucker
- Vorbereiten und/oder Verabreichen von Injektionen
- Parenterale Ernährung
- Portversorgung
- Vorbereiten und/oder Verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandswechsel
Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
- Körperpflege
- Mobilisation
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Verlassen der Wohnung
- Pflegerische Betreuung
- hauswirtschaftliche Versorgung
- häusliche Betreuung
Pflegekontrollbesuche nach § 37.3 SGB XI
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI
Beratung in der eigenen Häuslichkeit
- B. Unterstützung bei Antragstellung von Höherstufungen und Verhinderungspflege